Wann, was, wo

Unsere Termine, immer aktuell.

Alle Veranstaltungen auf einen Blick

Hier finden Sie sämtliche Termine zu den Veranstaltungen am Institut für Berufseinführung und die Möglichkeit der Online-Anmeldung. Ein Klick auf den Titel der Veranstaltung führt Sie zu weiteren Informationen.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Gebühren für unsere Seminare und Angebote sowie unsere Zahlungs- und Stornobedingungen.

Seminargebühren

Q0: Quereinsteiger:innen

1. Jahr: 500 € (unterstützt aus der Lehrer:innenbildungsfinanzierung des Bundes der Waldorfschulen)
15 Seminartage + 5 Unterrichtsbesuche

2. Jahr: 600 €
6 Seminartage
zuzüglich Kosten für IfB-Mentorierung, wenn gewünscht

Q1: Quereinsteiger:innen

1. Jahr: 500 € (unterstützt aus der Lehrer:innenbildungsfinanzierung des Bundes der Waldorfschulen)
15 Seminartage + 5 Unterrichtsbesuche

2. Jahr: 600 €
6 Seminartage
zuzüglich Kosten für IfB-Mentorierung, wenn gewünscht

M1: Mentor:innenschulung

Pro Modul (einzeln buchbar): 250 €

E2: Seminar zur Vorbereitung auf das Entfristungsverfahren

Seminar-Reihe: 600 €
6 Seminartage

E3: Einstieg im Fach Kunst

Seminar-Reihe: 200 €
2 Seminartage

P1: Portfolio zum ersten Berufsjahr

Seminar-Reihe: 75 €
2 halbe Seminartage

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen für Seminare und Angebote zur Berufseinführung von Quereinsteiger:innen:

  1. Die Anmeldung zu Seminaren und den Angeboten zur Berufseinführung von Quereinsteiger:innen ist verbindlich.
  2. Der Gesamtbetrag ist nach der Rechnungsstellung fällig. Bei Angeboten, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vorgesehen sind, wird je eine Rechnung für das erste und für das zweite Jahr gestellt.
  3. Stornogebühren bei einer Abmeldung:
    a) Wenn adäquater Ersatz geschaffen wird, fallen keine Stornogebühren an.
    b) Ab 4 Wochen vorher 50 % Prozent des Gesamtbetrags.
    c) Ab 2 Wochen vorher 80 % Prozent des Gesamtbetrags.
    d) Bei Nichterscheinen (No Show) 100 % Prozent des Gesamtbetrags.
  4. Eine Minderung oder Gutschrift der Gebühr ist ausgeschlossen, wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer versäumt werden.
  5. Sollte die Teilnehmerin oder der Teilnehmer vorzeitig aus dem Anstellungsverhältnis der Schule ausscheiden, kann ein anteiliger Betrag der Gebühr, maximal jedoch 50 %, gutgeschrieben werden.

Stand: Juni 2024

 

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