Wann, was, wo
Unsere Termine, immer aktuell.
Alle Veranstaltungen auf einen Blick
Hier finden Sie sämtliche Termine zu den Veranstaltungen am Institut für Berufseinführung und die Möglichkeit der Online-Anmeldung. Ein Klick auf den Titel der Veranstaltung führt Sie zu weiteren Informationen.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Gebühren für unsere Seminare und Angebote sowie unsere Zahlungs- und Stornobedingungen.
Q1: Quereinsteiger:innen 2026/2027
Q1: Quereinsteiger:innen 2026/2027
E2: Seminar zur Vorbereitung auf das Entfristungsverfahren
E2: Seminar zur Vorbereitung auf das Entfristungsverfahren
P1: Portfolio zum ersten Berufsjahr
P1: Portfolio zum ersten Berufsjahr
Z1: Zusatzseminar – Erfolgreich durch das zweite Jahr
Z1: Zusatzseminar – Erfolgreich durch das zweite Jahr
Seminargebühren
Q1: Quereinsteiger:innen
1. Jahr: Bundes-/Stiftungsfinanziert
(Gebühren werden ermittelt, sobald die Stiftungszusagen konkret sind – aktuell stehen wir für Gespräche zur Verfügung)
15 Seminartage + 10 Unterrichtsbesuche
2. Jahr: Teilweise Bundes-/Stiftungsfinanziert
(Gebühren werden ermittelt, sobald die Stiftungszusagen konkret sind – aktuell stehen wir für Gespräche zur Verfügung)
5 Seminartage + 10 Unterrichtsbesuche
M1: Mentor:innenschulung
Pro Modul (einzeln buchbar): 250 €
E2: Seminar zur Vorbereitung auf das Entfristungsverfahren
Seminar-Reihe: 600 €
6 Seminartage
P1: Portfolio zum ersten Berufsjahr
75 €
1 Seminartag
Z1: Zusatzseminar, Erfolgreich durch das zweite Berufsjahr
Seminarreihe 500 Euro
5 Seminartage
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Zahlungs- und Stornierungsbedingungen für Seminare und Angebote zur Berufseinführung von Quereinsteiger:innen:
- Die Anmeldung zu Seminaren und den Angeboten zur Berufseinführung von Quereinsteiger:innen ist verbindlich.
- Der Gesamtbetrag ist nach der Rechnungsstellung fällig. Bei Angeboten, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vorgesehen sind, wird je eine Rechnung für das erste und für das zweite Jahr gestellt.
- Stornogebühren bei einer Abmeldung:
a) Wenn adäquater Ersatz geschaffen wird, fallen keine Stornogebühren an.
b) Ab 4 Wochen vorher 50 % Prozent des Gesamtbetrags.
c) Ab 2 Wochen vorher 80 % Prozent des Gesamtbetrags.
d) Bei Nichterscheinen (No Show) 100 % Prozent des Gesamtbetrags. - Eine Minderung oder Gutschrift der Gebühr ist ausgeschlossen, wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer versäumt werden.
- Sollte die Teilnehmerin oder der Teilnehmer vorzeitig aus dem Anstellungsverhältnis der Schule ausscheiden, kann ein anteiliger Betrag der Gebühr, maximal jedoch 50 %, gutgeschrieben werden.
Stand: Juni 2024