In bester Ordnung
Nachgewiesen kompetent
Durchblick im Genehmigungs-Dickicht
Wir beraten in allen Fragen zu Unterrichtsgenehmigungen für Lehrer:innen an Waldorfschulen in Nordrhein-Westfalen. Fragesteller:innen sind die Waldorfschulen in NRW und Quereinsteiger:innen, die an Waldorfschulen unterrichten möchten. Dabei orientieren wir uns am Schulgesetz für NRW und an der Ersatzschulverordnung des Landes.
In diesem Zusammenhang stellen wir auch Kontakte zu den Bezirksregierungen und zu möglichen Fort- und Weiterbildungsinstituten her.
Wir unterstützen die Freien Waldorfschulen und Rudolf Steiner Schulen in NRW beim Erkennen des Berechtigungsstatus der Bewerber:innen auf Lehrer:innenstellen. Dabei sind wir Ansprechpartner:innen für Personalschulleitungen, Schulleitungen und Geschäftsführer:innen.
Wir bieten Seminare zu allen Berechtigungsfragen an:
- Wie sind die Aussagen der EschVo (Ersatzschulverordnung) zu verstehen und im Einzelfall zu interpretieren?
- Welche Möglichkeiten gibt es, fehlende Voraussetzungen für eine Unterrichtsgenehmigung nachzuholen?
- Wie läuft ein Feststellungs- oder Entfristungsverfahren ab?
- Welche Kompetenzen müssen nachgewiesen und welche schriftlichen Leistungen erbracht werden?